Dein Einstieg in die Elektromobilität
heute umsteigen, morgen profitieren
Bis zu 6.000 €¹ E-Auto-Förderung für Privatpersonen.
Klar, fair und nachhaltig
Mehr Förderung. Weniger Kosten. Zukunft, die sich rechnet.
Der Staat unterstützt auch 2026 den Umstieg auf Elektromobilität. Privatpersonen profitieren dabei von
attraktiven Förderungen beim Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen.
Wer jetzt umsteigt, senkt nicht nur laufende Kosten, sondern investiert in eine nachhaltige und
zukunftssichere Form der Mobilität – klar geregelt, fair gefördert und ohne komplizierte
Voraussetzungen.
Jetzt beraten lassen, Elektroauto kaufen oder leasen
und bis zu 6.000,- €¹ Förderung sichern.
Vorteile der E-Auto-Förderung
Allgemeine Informationen
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines bundesweiten Programms des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Ziel ist es, den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität attraktiver und wirtschaftlicher zu gestalten.
Zum E-Auto-FörderprogrammFAQ
Sie haben Fragen? In unseren häufig gestellten Fragen finden Sie die wichtigsten Antworten übersichtlich zusammengefasst.
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, das den Kauf oder das Leasing von Elektroautos und bestimmten Plug-in-Hybriden unterstützt. Privatpersonen erhalten – abhängig von Einkommen und Familienstand – einen staatlichen Zuschuss zwischen ca. 1.500 € und bis zu 6.000 €. Die Förderung gilt für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ein förderfähiges Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und es erstmals in Deutschland zulassen. Die Einkommensgrenze liegt bei ca. 80.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Bei Haushalten mit Kindern oder mehreren antragsberechtigten Personen kann sich diese Grenze gestaffelt erhöhen.
Bei eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengerechnet. Kinder werden bei der Förderhöhe berücksichtigt und können zu zusätzlichen Zuschlägen führen. Die genaue Berechnungsgrundlage wird in der Förderrichtlinie festgelegt. Ein Nachteil entsteht nicht, da die Förderung bis zu einem Jahr rückwirkend beantragt werden kann.
Liegt keine Einkommensteuererklärung vor, kann diese nachträglich eingereicht werden. Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommensteuererklärung können alternativ eine Rentenbezugsbescheinigung und eine Selbsterklärung zu weiteren Einkünften vorlegen. Die genauen Details werden in der Förderrichtlinie geregelt.
Die Förderhöhe hängt von Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiengröße ab:
- Basisförderung für reine Elektroautos (meist ab ca. 3.000 €)
- Soziale Staffelung: höhere Förderung bei geringerem Einkommen
- Familienzuschläge: zusätzliche Förderanteile pro KindInsgesamt sind bis zu 6.000 € Förderung möglich.
Gefördert werden ausschließlich neue Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Dazu zählen reine Elektroautos mit batterieelektrischem Antrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Range-Extender, sofern sie die jeweils festgelegten CO₂- und Reichweitenkriterien erfüllen.
Ja. Für geförderte Fahrzeuge gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung, unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wird.
Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal des Bundes, das voraussichtlich im Frühjahr 2026 freigeschaltet wird.
Benötigt werden voraussichtlich der Kauf- oder Leasingvertrag, der Fahrzeugschein sowie Einkommens- oder Steuerunterlagen. Die finalen Anforderungen werden mit Start des Antragsportals veröffentlicht.
Wer die Förderbedingungen nicht erfüllt, erhält keine Förderung oder muss diese ganz oder teilweise zurückzahlen. Eine Prüfung der Voraussetzungen vor Antragstellung ist daher empfehlenswert.
¹Der dargestellte Preisvorteil dient lediglich als Beispiel und bezieht sich auf ein rein batterieelektrisches Fahrzeug bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro sowie einem Haushalt mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren. Die Höhe des individuellen Förderbetrags ist abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren sowie von der Art des Fahrzeugantriebs (rein batterieelektrisch oder Hybridantrieb). Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.